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Erinnerungsgang Klaus Schaap
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Erinnerungsgang 2007

Klaus Schaap - Der Novemberpogrom von 1938

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 gingen überall in Deutschland die Synagogen in Flammen auf. Die Zerstörungswelle erfasste auch die Mehrzahl der jüdischen Geschäfte, die Ausschreitungen kosteten fast 100 Menschen das Leben, und über 25000 jüdische Männer wurden ins Konzentrationslager gebracht. Zudem mussten die Betroffenen die Schäden des Pogroms auf eigene Kosten beseitigen, und die Gesamtheit der deutschen Juden hatte überdies eine Sühneleistung in Höhe von 1 Milliarde Reichsmark zu erbringen. Im Zusammenhang damit wurden sie auch gewaltsam aus dem Wirtschaftsleben verdrängt.
Der hier in nüchternen Worten skizzierte Pogrom vom November 1938, den Reichspropagandaminister Goebbels ebenso euphemistisch wie zynisch „Reichskristallnacht" taufte, leitete eine neue, die dritte, Phase der nationalsozialistischen Judenverfolgung ein. In diesen schlimmsten und brutalsten Erscheinungsformen symbolisierte der Pogrom sogar bereits die „Endlösung" der sogenannten „Judenfrage", den Holocaust, dem sechs Millionen europäische Juden zum Opfer fallen sollten.
Begonnen hatte die antisemitische Politik des Dritten Reiches bereits im März 1933, als marodierende SA-Männer gegen politische Gegner wie auch gegen „Rassegegner" vorgingen und diese in SA-Heimen und Kellern einer „Sonderbehandlung" unterzogen. Die Ausschreitungen wurden von der Staatsleitung zwar als ungesetzlich angesehen, zugleich zeigte man aber Verständnis für diesen so eruptiven Ausbruch nationalsozialistischer Gesinnung jener Sturm-Abteilungen und erließ umgehend Amnestie. Scheinbar legal war dagegen der erste reichsweit organisierte Terror vom 1. April 1933, der Boykott jüdischer Geschäfte, Arzt- und Anwaltspraxen, der als Antwort auf die angebliche Boykott- und Greuelhetze des „internationalen Judentums" gegen Deutschland dargestellt wurde.

Mit dem Hinausdrängen jüdischer Beamter und Angestellter aus dem öffentlichen Dienst, aus den Amtsstuben, den Universitäten und Schulen, schien der Höhepunkt der offenen antijüdischen Politik jedoch überschritten zu sein, dies um so mehr, als das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - auch dies eine verfälschende Bezeichnung - jüdische Kriegsteilnehmer (vorerst) von der Entlassung ausnahm.
Die berüchtigten Nürnberger Gesetze vom September 1935, durch die die Emanzipation der Juden in Deutschland endgültig annulliert wurde, leiteten dann die zweite Phase der Judenpolitik des Dritten Reichs ein: Die jüdische Bevölkerung wurde aus dem deutschen „Volkskörper" ausgegliedert und zu „Staatsangehörigen", d.h. Staatsbürgern minderen Rechts, gemacht. Eheschließungen zwischen Juden und Menschen „deutschen oder artverwandten Blutes" waren verboten, Geschlechtsverkehr zwischen ihnen wurde als Rassenschande unter Strafe gestellt, und Juden durften weibliche Hausangestellte nur beschäftigen, wenn diese älter als 45 Jahre waren. Schließlich wurden auch noch die letzten jüdischen Beamten aus dem Staatsdienst entfernt. Dieser fortschreitenden Entrechtung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland entsprach die Diskriminierung und gesellschaftliche Achtung der Juden im Alltagsleben. Das Gefühl, als minderwertig angesehen zu werden und kaum noch geduldet zu sein in einem Land, welches man als Heimatland empfand; der Abbruch gesellschaftlicher Kontakte durch „arische" Nachbarn, Kollegen, Vereinskameraden und sogar Freunde von einem Tag auf den anderen; die Unsicherheit, ja Unmöglichkeit, sich in bestimmten Situationen „richtig" zu verhalten, wie zum Beispiel in der vom ehemaligen oldenburgischen Landesrabbiner Leo Trepp geschilderten Konfliktsituation: „Kam eine Fahne die Straße herunter, so mußte der Jude fliehen, denn als Jude durfte er sie nicht grüßen, und der Nichtgruß war strafbar." All dies ließ das Leben für die Juden in Deutschland zur Hölle werden, nein: angesichts des Holocaust „lediglich" zur Vorhölle!
Wenn die Antisemitismusforschung gleichwohl von einer gewissen Beruhigung in der antijüdischen Politik der Jahre 1936 und 1937 spricht, so ist dies insofern zutreffend, als sich die antijüdische Hetzkampagne in den Propagandamedien des Dritten Reichs abschwächte und offene Aktionen größeren Ausmaßes gegen Juden unterblieben. Selbst als Wilhelm Gustloff, der Leiter der NSDAP-Landesgruppe in der Schweiz, im Februar 1936 in Davos von dem jüdischen Studenten David Frankfurter ermordet wurde, nahm die Staatspartei in Deutschland dies - anders als in der vergleichbaren Situation von November 1938 - nicht zum Anlaß für Pogrome gegen jüdische „Staatsangehörige".
Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. So ließen es zum Beispiel die bevorstehenden Olympischen Spiele der politischen Führung als inopportun erscheinen, das Bild Deutschlands im Ausland in Mißkredit zu bringen durch Aktionen, die sogar den Boykott der Spiele hätten hervorrufen können. Auch wirtschafts- und vor allem außenhandelspolitische Gründe spielten in diesem Zusammenhang eine Rolle, stand man doch am Beginn des Vierjahresplanes. Und von dessen reibungsloser Erfüllung hing schließlich aus Hitlers Sicht eines seiner Hauptziele ab, die Gewinnung neuen Lebensraumes für das deutsche Volk im Osten.
Auch das zweite Hauptziel, den Kampf gegen das Judentum, hatte der Diktator bei aller taktischen Zurückhaltung seiner Regierung und Partei in den Jahren 1936 und 1937 keineswegs aus den Augen verloren; lediglich das Wie und das Wann wurden von der jeweiligen Situation abhängig gemacht.
Dieses taktisch-rationale Element nationalsozialistischer Politik kontrastiert ganz eigentümlich mit dem irrational-archaischen Element des Antisemitismus. Die Verbindung, ja Vermischung beider war jedoch kennzeichnend für nationalsozialistische Lehre und Herrschaftspraxis in den unterschiedlichsten Bereichen.
Im Jahr 1938 kündigte sich eine erneute Verschärfung der Judenpolitik des Dritten Reiches an. Die Blomberg- und Fritsch-Affären waren erfolgreich durchgestanden - die Wehrmacht wurde damit noch enger an die NS-Staatsführung gebunden -, der Vierjahresplan schien zu „greifen", und in außenpolitischer Hinsicht konnte man Erfolge ersten Ranges verzeichnen: den Anschluss Österreichs und des Sudetenlandes an das Reich (März/Oktober 1938). Zudem legte die nachgiebige Haltung Englands und Frankreichs auf der Münchener Konferenz den Schluß nahe, daß diese beiden Länder keine energischen Schritte gegen Deutschland einleiten würden, falls dieses die taktische Zurückhaltung in der „Judenfrage" aufgäbe:
In schneller Folge wurden im Laufe des Jahres 1938 Zwangsmaßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung ergriffen, so die Registrierung und öffentliche Kennzeichnung jüdischer Gewerbebetriebe, die Streichung der Zulassung aller jüdischen Ärzte und Rechtsanwälte, die Zwangseinführung jüdischer Vornamen ("Israel", „Sara", ab 1.1.1939), die Kennzeichnung jüdischer Reisepässe mit einem „J" und schließlich Ende Oktober die Ausweisung von über 10000 Juden polnischer Staatszugehörigkeit.
Diese Deportation war eine - in der Form und im Umfang keineswegs zu rechtfertigende - Reaktion der Hitlerregierung auf Gesetzesmaßnahmen Polens: Den im Ausland wohnenden Polen, zumeist Juden, sollte die Staatsbürgerschaft aberkannt werden, wenn diese sich länger als fünf Jahre außerhalb Polens aufgehalten hatten. Der Bezugstermin war der 30. Oktober 1938. Dies nahm nun die deutsche Regierung zum Anlaß, die Juden polnischer Staatsangehörigkeit in einer Nacht-und Nebelaktion vom 27. auf den 28. Oktober zu verhaften und in Sondertransportzügen an die polnische Grenze abzuschieben. Da die von dieser Aktion überraschten polnischen Behörden zunächst die Einreise verweigerten und eine Rückkehr nach Deutschland ebenfalls unmöglich war, irrten die Deportierten im deutsch-polnischen Niemandsland umher, bis sie schließlich von Polen nolens volens aufgenommen wurden.
Nach Art einer Kettenreaktion, allerdings ohne die innere Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit etwa einer griechischen Tragödie, vollzogen sich nun die folgenden Ereignisse, die im Novemberpogrom mündeten:
Herschel Grynszpan, ein 17jähriger deutsch-polnischer Emigrant jüdischer Abstammung, erfuhr Anfang November aus einem Brief seiner Schwester von der Zwangsdeportation seiner engsten Angehörigen nach Polen. Voller Wut und Verzweiflung über das an den Deportierten begangene Unrecht beschloss er, durch einen spektakulären Akt Rache zu nehmen: Am 7. November schoss er in der deutschen Botschaft in Paris den Legationssekretär vom Rath nieder; dieser erlag zwei Tage später, am Nachmittag des 9. November, seinen Verletzungen.
Sogleich nach Bekanntwerden der Bluttat lief die NS-Propagandamaschine auf Hochtouren. Der „Völkische Beobachter" brachte beispielsweise am 8. November folgenden Kommentar: „Es ist klar, dass das deutsche Volk aus dieser neuen Tat seine Folgerungen ziehen wird. Es ist ein unmöglicher Zustand, dass in unseren Grenzen Hunderttausende von Juden noch ganze Ladenstraßen beherrschen, Vergnügungsstätten bevölkern und als „ausländische" Hausbesitzer das Geld deutscher Mieter einstecken, während ihre Rassegenossen draußen zum Krieg gegen Deutschland auffordern und deutsche Beamte niederschießen. Die Linie von David Frankfurter zu Herschel Grynspan ist klar gezeichnet..."
Textfeld:  Zweierlei wird an diesem Kommentar deutlich: Zum einen stellte die NS-Propaganda die Verzweiflungstat eines Einzelnen als eine Art Kriegserklärung des „internationalen Judentums" gegen Deutschland dar (vgl. Karikatur); zum anderen enthielt die offene Drohung einen unverkennbaren Aufforderungscharakter, sie appellierte an den antisemitischen Schweinehund in der NSDAP und in einigen Volkskreisen.
Dass dies nicht ohne Erfolg geschah, zeigte sich am Abend des 8. November, als es in einigen kleineren Orten Hessens zu Ausschreitungen gegen jüdische Geschäfte, Schulen und sogar gegen eine Synagoge kam. Doch waren diese Aktionen insgesamt recht begrenzt.
Nachdem auf diese Weise die NS-Propaganda Aktionen ausgelöst hatte, dienten diese eben jener Propaganda wiederum als Beispiel und Initialzündung für den reichsweiten Pogrom vom 9. und 10. November. Denn anlässlich des Jahrestages des Hitlerputsches vom 9. November 1923 versammelte sich traditionell die „Alte Garde" der Partei in München; als Propagandaminister Goebbels, einer der radikalsten Antisemiten in der Führung der NSDAP, im Laufe der Versammlung vom Tode vom Raths erfuhr, hielt er nach längerer Absprache mit Hitler eine Hetzrede gegen das „internationale Judentum". Er stellte die Ausschreitungen in Hessen als berechtigte Vergeltungsmaßnahmen des Volkes dar und hob gleichzeitig deren Beispielcharakter hervor. Vor allem sei der Eindruck der Spontaneität solcher Aktionen wichtig. Ohne dass Goebbels nun direkte Befehle erteilte, wusste jeder der Anwesenden, Gauleiter und SA-Führer zumeist, was er zu tun habe.
Das geht auch aus einem Bericht des Obersten Parteigerichts über die „Reichskristallnacht" hervor, in dem es rückblickend hieß: „Die mündlich gegebenen Anweisungen des Reichspropagandaleiters sind wohl von sämtlichen anwesenden Parteiführern so verstanden worden, dass die Partei nicht nach außen als Urheber der Demonstrationen in Erscheinung tritt, sie in Wirklichkeit aber organisieren und durchführen sollte". Und genauso geschah es. Gleich nach der Goebbelsrede setzte ein allgemeiner „Run" auf die Telephonapparate ein; man wollte die „Stallwache" daheim sogleich zur Auslösung jener scheinbar spontanen Aktionen des Volkes mobilisieren.
Im Laufe der Nacht kam es dann zu den eingangs erwähnten Gewalt- und Zerstörungstaten in ganz Deutschland. Im Gau Weser-Ems traf als erstes noch vor 23.00 Uhr der Befehl des SA-Gruppenführers Nordsee und Regierenden Bürgermeisters von Bremen Böhmcker ein. Der Befehl hatte den folgenden Wortlaut:
"Sämtliche jüdischen Geschäfte sind sofort von SA-Männern in Uniform zu zerstören. Nach der Zerstörung hat eine SA-Wache aufzuziehen, die dafür zu sorgen hat, daß keinerlei Wertgegenstände entwendet werden können. Die Verwaltungsführer der SA stellen sämtliche Wertgegenstände einschließlich Geld sicher. Die Presse ist heranzuziehen.
Jüdische Synagogen sind sofort in Brand zu stecken, jüdische Symbole sind sicherzustellen. Die Feuerwehr darf nicht eingreifen. Es sind nur Wohnhäuser arischer Deutscher zu schützen von der Feuerwehr. Jüdische anliegende Wohnhäuser sind auch von der Feuerwehr zu schützen, allerdings müssen die Juden raus, da Arier in den nächsten Tagen dort einziehen werden. Die Polizei darf nicht eingreifen, der Führer wünscht, daß die Polizei nicht eingreift.
Die Feststellung der jüdischen Geschäfte, Läger und Lagerhäuser hat im Einvernehmen mit den zuständigen Oberbürgermeistern und Bürgermeistern zu erfolgen, gleichfalls das ambulante Gewerbe. Sämtliche Juden sind zu entwaffnen. Bei Widerstand sofort über den Haufen schießen. An den zerstörten jüdischen Geschäften, Synagogen usw. sind Schilder anzubringen, mit etwa folgendem Text:
‚Rache für den Mord an vom Rath.' ,Tod dem internationalen Judentum.' ‚Keine Verständigung mit Völkern, die judenhörig sind.‘
‚Das kann auch erweitert werden auf die Freimaurerei.“

Dem Befehl ist anzumerken, dass er in aller Eile abgefasst wurde. Gleichwohl fehlt es nicht an der Eindeutigkeit der Aussage. Über Bremen, Sitz der SA-Gruppe Nordsee, wurde der Befehl nach Oldenburg weitergeleitet. Hier überschnitt er sich mit den Anweisungen des Gauleiters und Reichsstatthalters Röver, die dieser direkt von München aus telefonisch erteilte. Die Fäden liefen allem Anschein nach beim Kreisleiter Engelbart zusammen, dem höchsten in Oldenburg anwesenden Parteifunktionär. Engelbart hatte an jenem Abend im „Grünen Hof" in Oldenburg-Ohmstede die „Weiherede" bei der alljährlichen Feier zum 9. November gehalten. Anschließend traf er sich mit einigen Verwandten und Parteifreunden zur Nachfeier seines 35. Geburtstages vom Vortag im Restaurant Pape am Heiligen-Geist-Wall. Unter den Gästen befand sich auch der   Ortsgruppenleiter Oldenburg-Mitte, Richter, zugleich Betriebsleiter der oldenburgischen Fleischwarenfabrik. Als noch vor Mitternacht die Befehle aus München im Restaurant Pape eintrafen, verständigten sich Engelbart und Richter, in dessen Ortsgruppenbereich die Synagoge lag, ganz offensichtlich auf ein arbeitsteiliges Vorgehen: Engelbart setzte sich umgehend mit den Kreisleitern im Gau Weser-Ems in Verbindung und leitete die ihm erteilten Befehle weiter. Neben den über den SA-Befehlsstrang übermittelten Anweisungen war dies wohl das Signal für die Inbrandsetzung der Synagogen in dieser Region.
Textfeld:  Zur gleichen Zeit beauftragte Richter seinen Fahrer, einen Kanister Benzin zu besorgen und zum Restaurant Pape zu bringen. Er gab zwar als Grund hierfür Probleme mit seinem Wagen an, sprach aber im selben Atemzug von einer „Großaktion gegen die Juden" und von „Synagogenbrand". Der Fahrer zog einen Arbeitskollegen hinzu, besorgte sich bei der Fabrik das Benzin und brachte es zum angegebenen Ort. Hier, beim Hintereingang des Restaurants in der Wallstraße, nahmen einige nicht identifizierte Männer den Benzinkanister aus dem Wagen und entfernten sich mit den Worten „Na, dann wollen wir mal eben hin" in Richtung Feuerwache, die sie passieren mußten, um zur nahegelegenen Synagoge in der Peterstraße zu gelangen. Dies geschah gegen 0.30 Uhr.
Vor der Synagoge spielten sich nun folgende Vorfälle ab:
"Eine Anzahl angetrunkener SA-Leute - nach Aussagen der Zeugin Wulf sollen es etwa 20 gewesen sein - zog vor die Synagoge, zertrümmerte die Eingangstür und drang in das Gebäude ein. Von einem Kraftwagen wurden Materialien hineingebracht, die offenbar zur Inbrandsetzung dienten. Dann wurde das Feuer angelegt. Vorher waren einzelne SA-Leute in ein neben der Synagoge gelegenes Haus eingedrungen, in welchem außer Juden auch die Zeugin Wulf, die Christin ist, wohnte. Die SA-Leute tobten, wie Verrückte' (Aussage Wulf) herum und schrien: ,Ihr sollt alle verbrannt werden!' Frau Wulf erhielt einen Faustschlag ins Gesicht. Am Tatort sammelten sich immer mehr Personen an. " Schon bald standen die Synagoge und die jüdische Schule in Flammen. Noch bevor die Feuerwache um 1.27 alamiert wurde, setzte sich Kreisleiter Engelbart mit dem Leiter der Feuerwehr in Verbindung, fuhr zu dessen Wohnung in der Textfeld:  Straße Am Festungsgraben und informierte ihn über den Synagogenbrand. Gemeinsam begaben sich beide dann zunächst zur Polizeiwache am Steinweg, wo Engelbart den Wachhabenden instruierte, und fuhren anschließend zur Brandstelle.
Ganz im Sinne des Böhmcker-Befehls wurde dann vor Ort gehandelt - beziehungsweise nicht gehandelt: Die Feuerwehr beschränkte sich darauf, das Feuer am Übergreifen auf umliegende Gebäude zu hindern, und auch die zumindest zeitweilig anwesenden Spitzen der Partei, der Stadtverwaltung wie auch der Polizei - Engelbart, Richter, Oberbürgermeister Dr. Rabeling, Bürgermeister Bertram (in Begleitung seiner Tochter) und Polizeimeister Köhnke - griffen nicht ein. Um 3.00 Uhr war das Feuer soweit heruntergebrannt, dass es für die angrenzenden Gebäude keine Gefahr mehr darstellte. Die Feuerwehr konnte abrücken.
Das zweite Gebäude des jüdischen Kultus in Oldenburg, die Friedhofskapelle In Osternburg, blieb in dieser Nacht noch von den Zerstörungsaktionen verschont. Man hatte sie vergessen. Am Vormittag des 10. November machten jedoch SA-Männer den Ortsgruppenleiter von Osternburg, Hofmann, auf das Versäumnis aufmerksam. Und dieser versuchte dann mittels 5 Flaschen Brennspiritus, die Kapelle in Brand zu setzen. Tatkräftige Hilfe leistete ihm dabei auch der SA-Oberführer von Hedemann, ein Schwiegersohn des letzten Großherzogs. Doch so sehr sie sich auch bemühten, das Gebäude hielt dem Brandanschlag stand. „Lediglich" das Inventar der Leichenhalle wurde demoliert und anschließend verbrannt.
Zurück zur Schreckensnacht vom 9. auf den 10. November. Noch während die Synagoge in hellen Flammen stand, lief die Verhaftungswelle gegen die jüdische Bevölkerung Oldenburgs an. Hierzu bildete die SA sogenannte Aufholtrupps von jeweils 3 Mann, die in die Wohnungen der jüdischen Familien eindrangen und die verstörten und verängstigten Bewohner - oftmals ganze Familien, bisweilen auch nur die Männer - zu Sammelstellen auf dem Marktplatz und dem Pferdemarkt (damals Platz der SA) führten.
Heinrich Hirschberg, ein jüdischer Textilkaufmann, der 1929 in Oldenburg eingebürgert worden war, erlebte die Verhaftung folgendermaßen:
"In meine Wohnung (Staugraben 12) kamen die SA-Leute (...) erst gegen 7.30 Uhr morgens. Es kamen zwei SA-Leute in die Wohnung und riefen schon auf der Treppe laut: Polizei!!! Polizei!!! Als unser Hausmädchen (...) das hörte, kam sie ganz bestürzt in die Küche, wo ich mich aufhielt und wiederholte: Polizei!!! Polizei!!! Da ich ein reines Gewissen hatte, aber trotzdem jeden Tag damit rechnete, daß auf Grund des Attentats von Paris (...) etwas passieren würde, ging ich den SA-Leuten gefaßt entgegen. Einer der beiden Männer
sagte in ganz ruhigem Ton: Sind Sie Herr Hirschberg?' Ich bejahte das. Darauf erklärte er:, Sie sind verhaftet. Machen Sie sich sofort fertig: auch Ihre Frau und Kinder müssen mit.' Darauf sagte ich: ,Das muß ein Irrtum sein! Ich weiß keinen Grund für diese Maßnahme.' Der SA-Mann sagte darauf: ,Es ist eine Vergeltungsmaßnahme wegen des Pariser Mordes.' Ich sagte: ,Damit habe ich nichts zu tun.' Der SA-Mann sagte, ,Das weiß ich, es ist eine Aktion im ganzen Reich. Sie müssen jetzt alle mit: machen Sie sich schnell fertig!"
Im weiteren Verlauf der Aktion bestanden die SA-Männer aber nicht mehr darauf, die weiblichen Familienmitglieder, die Ehefrau und zwei Töchter, mitzunehmen; Heinrich Hirschberg trat den schweren Gang allein an.
Nicht überall verhielten sich die SA-Männer so, wie in dem Bericht geschildert. Im damals preußischen Lesum und in Bremen-Neustadt wurden bei der „Judenaktion" 5 Morde von der SA begangen.“ In Oldenburg waren zwar keine Todesopfer zu beklagen, aber auch hier kam es zu weiteren Zerstörungen und Gewalttaten. Die beiden noch verbliebenen jüdischen Geschäfte in der Kurwickstraße wurden demoliert, den 56 Jahre alten Moritz Silbinger schlug ein „Aufholkommando" brutal nieder, und ein SA-Mann band einen verhafteten jüdischen Bürger auf dem Soziussitz seines Motorrades fest und fuhr ihn so zur Hauptsammelstelle auf dem Pferdemarkt.
Dort waren bis zum frühen Vormittag alle männlichen Juden der Stadt Oldenburg zusammengezogen worden. Manche von ihnen mögen die Hoffnung gehabt haben, dass der Alptraum nach der Feststellung der Personalien beendet sein würde und sie anschließend wieder nach Hause gehen könnten; die Hoffnung trog, es wurden lediglich die verhafteten Frauen und Kinder entlassen. Was nun folgte, war eine Kette von Demütigungen. So mussten sich die noch festgehaltenen 43 Juden vom Leiter der Aktion, dem SA-Brigadeführer Gellert, Beschimpfungen wie die folgenden gefallen lassen: „Ihr Judenschweine haltet den Mund, steht still. Nehmen Sie die Hände aus der Tasche oder ich schlage Ihnen eine ins Gesicht, daß Ihnen Hören und Sehen vergeht, Sie verdammtes Judenschwein." Und dann begann der entwürdigende Gang der Juden vom Pferdemarkt zum Gerichtsgefängnis, vorbei an den noch rauchenden Ruinen der Synagoge in der Peterstraße, weiter durch die Haarenstraße, die Langestraße, den Schloßplatz, die Elisabethstraße. Angeführt wurde der Zug vom Leiter eines SA-Trupps, der die Juden dann „weisungs- und ordnungsgemäß" im Gefängnis übergab.
Textfeld:  Heinrich Hirschberg berichtet über die Reaktion einiger Passanten, die bei diesem „Judengang" den Straßenrand säumten: „Überall stand Pöbel herum, aber es ging verhältnismäßig ruhig zu. Nur halbwüchsige Schuljungen, die infolge der Judenaktion anscheinend schulfrei hatten, machten sich über uns lustig und überboten sich in faulen Witzen." Weitere Zeugnisse sind den Gerichtsakten zu entnehmen. So wurde ausgesagt, dass ein SA-Mann in Zivilkleidung, der dem Zug zufällig begegnete, diesen freiwillig begleitet und an jeder Straßenecke gerufen habe: „Seht her, das sind die Verbrecher, schlagt sie tot!" Einige Frauen sollen daraufhin in die Hetzerei eingestimmt haben: „Schlagt ihnen den Kopf ab!"
Solche verbalen Exzesse waren sicher die Ausnahmereaktion der Bevölkerung. Die meisten Passanten werden das Geschehen vermutlich mit Entsetzen und wie gelähmt wahrgenommen haben, eine Haltung, die auch vom Gefühl der Hilflosigkeit bestimmt war.
Die Verhafteten blieben bis zum Morgen des 11. November im Gerichtsgefängnis, wurden dann mit einem Autobus zum Pferdemarkt zurückgebracht und trafen dort mit den übrigen aus dem Oldenburger Land und Ostfriesland inhaftierten Juden zusammen, Diese waren noch stärker von den Qualen der vorangegangenen 36 Stunden gezeichnet als ihre Stadtoldenburger Leidensgenossen, hatten doch viele von ihnen noch bei den Aufräumungsarbeiten vor den zerstörten Synagogen helfen müssen und waren in zwei aufeinanderfolgenden Nächten am Schlafen gehindert worden.
Das „Nachspiel" des Pogroms vom 9. und 10. November, für die Betroffenen jedoch der weitaus schlimmste Teil der Verfolgungsmaßnahmen, war der dem Transport von Oldenburg nach Sachsenhausen folgende nächtliche Gewaltmarsch - dies im wahrsten Sinne des Wortes - vom Bahnhof zum Konzentrationslager. Heinrich Hirschberg berichtet:

"Es war um etwa 7 Uhr abends des 11. November, eine schreckliche, finstere Nacht, jedenfalls das schrecklichste Erlebnis bis zu meinem 43. Lebensjahr... Es begann eine Hetzjagd von unerhörter Brutalität. Der Zug brachte 938 Juden von 14 bis 82 Jahren. In anderen Bezirken, wahrscheinlich im Bremer Bezirk, sind die Jugendlichen unter 16 und Männer über 70 nicht ausrangiert worden. In Reihen zu fünf Mann wurden die Leute im Laufschritt getrieben. Die vorne liefen, wurden immer wieder angetrieben und dann wieder angehalten, so daß die Nachdrängenden oder Nachgedrängten aufeinander fielen, und wenn so 20 - 30 Mann hingefallen sind, wurden sie mit Kolbenschlägen und Fußtritten hochgetrieben... Als wir endlich völlig erschöpft am Apellplatz des Lagers ankamen, sahen wir viele tausende Gefangene in Zivilkleidung, die auch an diesem 11. November angebkommen waren. Die Begleitmannschaft übergab uns der Bewachungsmannschaft des Lagers. Alles SS-Leute, entmenschte Sadisten, deren Vergnügen darin zu bestehen schien, wehrlose Menschen zu quälen und zu peinigen...“
Weitere Details über die unmenschliche Behandlung im KZ sind den Berichten Hirschbergs und Trepps zu entnehmen.
Der Zynismus der Nationalsozialisten wird deutlich, wenn man die Pressemitteilungen liest und die Darstellung der Ereignisse mit der Realität vergleicht. So hieß es in der „Oldenburgischen Staatszeitung" vom 11. November unter der Überschrift „Die Volkswut macht sich Luft":
"Tiefe Empörung in Oldenburg. Die Synagoge in Flammen aufgegangen...
Der Möglichkeit, daß die Volkswut sich auch der Juden persönlich bemächtigte, wurde vorgebeugt. Noch in der gleichen Nacht wurden die Juden aus ihren Wohnungen geholt und in Schutzhaft genommen. Die Verhafteten wurden einem Sammellager zugeführt, das in aller Eile in einem Raum am Pferdemarktplatz eingerichtet wurde. In der Sammelstelle erfolgte die namentliche Feststellung der Festgenommenen. Später erfolgte die Überführung ins Gericht."
Über das weitere Schicksal der Festgenommenen erfuhren die Leser nichts, auch nicht in den folgenden Tagen. Heinrich Hirschberg und Leo Trepp wurden Ende November auf „freien" Fuß gesetzt; sie verfügten über gültige Auswanderungspapiere und entgingen so dem Holocaust. Die übrigen jüdischen Lagerinsassen wurden Anfang 1939 entlassen. Gelang es ihnen nicht, noch rechtzeitig zu emigrieren, so wurden sie wenige Jahre darauf erneut - und jetzt auch zusammen mit ihren Familien - festgenommen und in Konzentrationslager transportiert - diesmal in die Vernichtungslager des Ostens.

Auch wenn die Feststellung richtig sein mag, dass es von der „Kristallnacht" zur Gaskammer keinen direkten Weg gegeben habe, so ist der Novemberpogrom von 1938 doch als Schlüsselereignis anzusehen, das einen wesentlichen, ja den entscheidenden Wendepunkt der nationalsozialistischen Judenverfolgung darstellt. Und noch etwas ist richtig, das bittere Urteil Trepps: „Am 9. November, wenn nicht schon früher, war Deutschland moralisch bankrott."

Die Verbrechen, die in Oldenburg beim Novemberpogrom begangen wurden, fanden folgende gerichtliche Ahndung:

I.  Urteil vom 9. Juli 1949:
1) Richter, ehemaliger Ortsgruppenleiter: 9 Monate Gefängnis,
2) Hofmann, ehemaliger Ortsgruppenleiter: 1 Jahr und 9 Monate Gefängnis,
3)  von Hedemann, ehemaliger SA-Oberführer: 1 Jahr Gefängnis.

Die Revisionen der Angeklagten wurden am 9. September 1949 vom Obersten Gerichtshof für die Britische Zone verworfen.
II.  Urteil vom 26. Juli 1950:
1)  Gellert, ehemaliger SA-Brigadeführer: 2 Jahre Gefängnis,
2) Menke, ehemaliger SA-Sturmführer: 1 Jahr Gefängnis.
Die Revision des Angeklagten war insofern erfolgreich, als das Verfahren am 2. Juli 1952 auf Grund des Straffreiheitsgesetzes vom 31. Dezember 1949 eingestellt wurde (= bedingte Amnestie für eine Strafe von höchstens 1 Jahr Gefängnis).
4)Habben, ehemaliger SA-Truppführer: Verfahren eingestellt,
5)Höltsch, ehemaliger SA-Mann: Verfahren eingestellt;
Grund: Die Strafe wäre nicht höher als 6 Monate Gefängnis gewesen, fiel demzufolge unter die Bestimmungen des Straffreiheitsgesetzes vom 31. Dezember 1949.

III.  Urteil vom 5. September 1950: Engelbart, ehemaliger Kreisleiter: Freispruch. Der Revision der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde am 16. November 1951 vom Bundesgerichtshof stattgegeben. Am 15. November erfolgte der erneute Freispruch.

Den vollständigen Text finden Sie als PDF-Datei (2,6 MB) hier.

Den vollständigen Text mit Fußnoten finden Sie hier als gepackte Word-Datei.


 

 

Verantwortlich: Steinkopff / e-a-d | Stand: 06.07.2008



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