Der Schulleiter, Herr Hoyndorff, ist für die Aufgaben §43 NSchG zuständig.
Der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Schule.
Der ständige Vertreter vertritt den Schulleiter in allen Funktionen in dessen Auftrag oder bei dessen Verhinderung.
Als Grundlage aller in der Schulverwaltung Tätigen gilt die gegenseitige Vertretung, wobei zunächst Herr Krause-Leipoldt - Herr Jähnert, Herr Friese - Frau Dr. Jacobi-Bettien
kooperieren, bei Bedarf aber auch vorübergehend weitere Aufgaben aus anderen Geschäftsbereichen übernehmen.
Der ständige Vertreter des Leiters der Schule handelt in dem ihm zugewiesenen Aufgabenbereich eigenverantwortlich.
Die Gesamtverantwortung des Schulleiters bleibt unberührt.
Der ständige Vertreter des Schulleiters: Herr Krause-Leipoldt
- Alle statistischen Angelegenheiten (in Verbindung mit den Koordinatoren)
- Stundenplan und Bereitschaftsplan
- Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung
- Haus- und Gebäudeverwaltung (Reparaturen, Mobiliarbeschaffung)
- Baumaßnahmen und Außenanlage der Schule
- Hausmeister (in Verbindung mit dem Schulleiter)
- Schulassistent (in Verbindung mit dem Schulleiter)
- Unterschreiben von Zeugnissen (in Verbindung mit dem Schulleiter)
- Organisation des Abiturs
- Verwaltung des Schulbudgets
Verantwortlich: e-a-d | Stand:
05.10.2007