Beginn |
Kleines Latinum |
Latinum |
Großes Latinum |
G 9 [Abitur 2009 – 2011, d.h. Abitur nach 13 Jahren] |
7. Schuljahr |
bei Versetzung in die Einführungsphase (11. Klasse) die Note „ausreichend“
oder
in einem Schulhalbjahr der Einführungsphase die Note „ausreichend“ |
bei Versetzung in die Qualifikations-phase die Note „ausreichend“
oder
in einem Schulhalbjahr der Qualifikations-phase die Note 5 Punkte |
in zwei Schulhalbjahren der Qualifikations-phase (12./13. Klasse) zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
oder
Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten |
Latein als zweite Fremdsprache |
9. Schuljahr |
in zwei Schulhalbjahren der Qualifikations-phase zusammen 10, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte |
in vier Schulhalbjahren der Qualifikations-phase belegt, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
oder
Latein als viertes oder fünftes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten |
Latein als erstes bis drittes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten |
Latein als dritte Wahlfremd-sprache |
ab Einführungs-phase (= 11. Schuljahrgang) |
in vier Schulhalbjahren der Qualifikations-phase (12./13. Klasse) belegt, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
oder
Latein als fünftes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten |
Latein als viertes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten |
– |
G 8 [erstmals Abitur 2011, d.h. Abitur nach 12 Jahren] |
6. Schuljahr |
bei Versetzung in die Einführungsphase (10. Klasse) die Note „ausreichend“
oder
in einem Schulhalbjahr der Einführungsphase die Note „ausreichend“ |
bei Versetzung in die Qualifikations-phase (11. Klasse) die Note „ausreichend“
oder
in einem Schulhalbjahr der Qualifikations-phase 5 Punkte |
in vier Schulhalbjahren der Qualifikations-phase (11./12. Klasse) belegt, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
oder
Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten |
Latein als zweite Fremdsprache |
7. Schuljahr |
in zwei Schulhalbjahren der Einführungsphase jeweils die Note „ausreichend“ |
in zwei Schulhalbjahren der Qualifikations-phase zusammen 10, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte |
Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten |
Latein als dritte Wahlfremd-sprache |
ab Einführungs-phase (= 10. Schuljahrgang) |
in vier Schulhalbjahren der Qualifikations-phase belegt, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
oder
Latein als fünftes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten |
Latein als viertes Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten |
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Bei Schülern, die die Einführungsphase z. B. aufgrund eines Auslandaufenthaltes überspringen, ist davon auszugehen, dass das Latinum bzw. das Große Latinum zu den oben dargestellten Bedingungen zuerkannt werden kann, wenn Latein in der Qualifikationsphase weiter belegt wird. Wird Latein jedoch nicht weiter belegt, so ist lediglich der Erwerb des Kleinen Latinums möglich.