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Leistungsbewertung im Fach Geschichte
Die Kriterien der Leistungsbewertung werden den Schülerinnen, Schülern erläutert. Die Bewertung muss transparent sein und Hinweise auf individuellen Stärken und Schwächen deutlich machen. Sie soll die Fähigkeit Schülerinnen und Schülern sich selbst angemessen einzuschätzen (Beurteilungskompetenz) fördern und Lernverhalten und Arbeitsverhalten verbessern.
Lernkontrollen sind schriftlicher, mündlicher oder anderer fachspezifischer Art sein.
Bei den Zeugnisnoten haben mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen den Vorrang vor schriftlichen. Die in einer Gruppe erbrachten Leistungen fließen ebenfalls in die Bewertung ein. Es werden Lernbereitschaft und Arbeitshaltung berücksichtigt.
Schriftliche Lernkontrollen (30%)
Schriftliche Lernkontrollen sind mit zunehmendem Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler materialgebunden anzulegen. Sie beziehen sich auf eine überschaubare Unterrichtseinheit. Die reproduzierenden Anteile sind geringer zu gewichten als Anwendungs- und Transferleistungen.
Es werden zwei zensierte Lernkontrollen im Schuljahr, bei epochalem Unterricht eine im Schulhalbjahr geschrieben. Sie dauern nicht länger als 45 Minuten.
Lernkontrollen im Bereich der Mitarbeit (70%)
Mündliche Lernkontrollen
Den Schülerinnen und Schülern soll deutlich werden, dass die aktive Beteiligung am Unterrichtsgespräch und in Arbeitsgruppen wichtige Voraussetzung für die Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ist. Nicht die Quantität, sondern vor allem die Qualität der Beiträge ist für die Beurteilung maßgeblich. Der Kommunikations-, Argumentations- und Kooperationsfähigkeit im Unterricht kommt besondere Bedeutung zu.
- mündlichen Mitarbeit im Unterricht
- Referate
- Hausaufgabenvorträge (vorgetragene oder abgefragt)
- Einbringen von Materialien, Informationen, Fragen und weiterführende Beiträge
Fachspezifische Lernkontrollen
Der Geschichtsunterricht erfordert fachspezifische Fähigkeiten, die ebenfalls in die Leistungsbewertung eingehen. Diese Lernkontrollen werden mit den Schülerinnen und Schülern erarbeitet und eingeübt. Z.B.:
- Führen einer Arbeitsmappe
- Anfertigen von Protokollen
- Anfertigen Zeichnungen, Tabellen und graphischen Darstellungen
- Arbeit mit Modellen
- Nutzung fachspezifischer Hilfsmittel
- Planen und Durchführen von Unterrichtsgängen
Leistungsbewertung bei offenen Lernsituationen
In offenen Lernsituationen vorgenommene Leistungsbewertungen berücksichtigen, dass die Schülerinnen und Schüler für ihre Leistungen ein höheres Maß an Selbständigkeit benötigen und die Lehrkraft überwiegend beratend und beobachtend tätig ist. Der Selbständigkeitsgrad von Schülerinnen und Schülern zeigt sich u.a.
- beim eigenständigen Entnehmen und Umsetzen von Informationen
- an der Methodenkompetenz
- an der Gründlichkeit der Arbeit
- am Maß der erreichten Kooperation.
Die Teilleistungen im Fach Geschichte fließen mit der angegebenen Gewichtung in die Gesamtnote ein, dabei müssen die drei Teilbereiche der Mitarbeit berücksichtigt werden. Die Notenermittlung erfolgt nicht rein rechnerisch, sie berücksichtigt fachliche und pädagogische Gesichtspunkte und kann deshalb von der Gewichtung im Einzelfall abweichen.
Verantwortlich: ead | Stand:
09.10.2007